Kosten einer Psychotherapie

  • Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich leider nicht abrechnen, mit Ausnahme der Bahn BKK, mit der ich einen gesonderten Vertrag habe. Weitere Infos hierzu finden Sie weiter unten.
  • Das Kostenerstattungsverfahren biete ich NICHT mehr an.
  • Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis - sofern Ihr Vertrag Psychotherapie beinhaltet.
  • Eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis ist natürlich auch möglich.

Eine Überweisung ist für Psychotherapie nicht notwendig.


Privat Versicherte und Selbstzahler*innen

Ich bin approbierter psychologischer Psychotherapeut und verfüge damit über Abrechnungserlaubnis mit den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe. Je nach Ihrem Vertrag gelten dabei verschiedene Bedingungen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den Konditionen und lassen Sie sich die Antragsunterlagen zuschicken.

 

Auch falls Sie Bundespolizist*in oder Soldat*in sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis übernommen. Soldat*innen müssen sich dabei vor Aufnahme einer Psychotherapie an den jeweiligen Truppenarzt wenden.

 

Selbstverständlich können Sie die Psychotherapie/Beratung bei mir auch selbst bezahlen, wenn dies notwendig oder von Ihnen gewünscht ist. Dies kann z.B. für Personen, die eine Verbeamtung anstreben oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sinnvoll sein, da eine kassenfinanzierte Psychotherapie sich hierbei negativ auswirken kann. Der Stundensatz richtet sich dann nach der Gebührendordnung für Ärzte und beträgt ca. 90 Euro pro Sitzung. Einkommensabhängig kann dies reduziert werden.


Gesetzlich Versicherte

Von den gesetzlichen Krankenkassen kann ich bislang nur mit der Bahn BKK abrechnen. Wenn Sie bei der Bahn BKK versichert sind oder erwägen, dorthin zu wechseln, können Sie sich gerne für eine Terminanfrage oder für weitere Informationen mit mir in Verbindung setzen. Grund ist, dass die Bahn BKK Sonderverträge mit Privatpraxen wie meiner abschließt, um ihren Versicherten mehr Therapieplätze anbieten zu können.

 

Mit allen anderen gesetzlichen Krankenkassen kann ich leider NICHT abrechnen. Der Hintergrund ist folgender: Für jede Stadt gibt es nur eine bestimmte Anzahl an sogenannten Kassenzulassungen, dies gilt sowohl für die verschieden Facharztpraxen, wie auch für uns Psychotherapeut*innen. Nur wenn ein*e Kolleg*in mit Kassenzulassung in Rente geht, können sich Psychotherapeut*innen hierauf bewerben. In Berlin als begehrtem Wohnort sind die Kassenzulassungen ebenfalls besonders gefragt. Es gibt daher eine lange Warteliste für Kassenzulassungen, in dieser ,,Warteposition'' befinde auch ich mich noch.

 

Das Kostenerstattungsverfahren biete ich NICHT an.

Informationen für gesetzlich Versicherte


Bitte beachten Sie: Die Folgenden Infos sollen lediglich Ihrer Orientierung im Gesundheitswesen dienen, ich selbst kann mit den gesetzlichen Krankenkassen (mit Ausnahme der Bahn BKK) NICHT abrechnen, siehe oben.

 

Wie finde ich als gesetzlich Versicherte*r einen Therapieplatz?

 

-seit einiger Zeit müssen alle gesetzlich Versicherten, die eine Psychotherapie beginnen möchten, im ersten Schritt die sogenannte ,,psychotherapeutische Sprechstunde'' in einer Praxis mit Kassenzulassung wahrnehmen: Dies ist ein Erstgespräch in einer beliebigen Praxis, in der Sie Empfehlungen für das weitere Vorgehen erhalten. Dieses Gespräch dient gewissermaßen als ,,Tor'' in die Psychotherapie und soll Ihnen Orientierung verschaffen. Sie bekommen dort ein Formular (PTV 11) mit, auf dem die empfohlenen weiteren Schritte angekreuzt sind. Der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde ist vor Aufnahme einer Psychotherapie verpflichtend. (Ausnahme: Sie waren kürzlich in einer psychiatrischen/psychosomatischen/psychotherapeutischen Klinik und haben dort bereits das entsprechende Formular bekommen.)

 

-Den Termin für die Sprechstunde können Sie entweder selbst vereinbaren (unter folgendem Link finden Sie alle Kassenpraxen in Berlin: https://www.kvberlin.de/60arztsuche/schnellsuchep.html.) oder über die Hotline der Termin-Service-Stelle erbitten (Telefonnummer: 116117). Alle Kassenpraxen müssen die psychotherapeutische Sprechstunde anbieten, so dass man diesen Termin meist recht einfach und schnell bekommt.

 

-Wenn auf dem Formular (PTV 11), das Sie in der Sprechstunde erhalten haben, ,,akut'' oder ,,zeitnah erforderlich'' angekreuzt ist und zusätzlich auf das Formular ein Aufkleber mit Strichcode (,,Dringlichkeitsaufkleber'') aufgeklebt wurde, haben Sie den Anspruch, dass Ihnen die Termin-Service-Stelle bei erneutem Anruf einen Therapieplatz vermittelt. Wenn dies nicht gegeben ist, müssen Sie selbst die Suche in die Hand nehmen (da die allermeisten Kassenpraxen überlaufen sind, empfiehlt es sich, in der psychotherapeutischen Sprechstunde um den Dringlichkeitsaufkleber zu bitten, so dass Sie Anspruch auf die Vermittlung eines Therapieplatzes bekommen. Ansonsten bleibt Ihnen nur, weiter möglichst vielen Praxen auf den AB zu sprechen oder diese anzumailen, bis es irgendwo klappt. Das Kostenerstattungsverfahren (siehe unten) ist auch nur möglich, wenn Sie den Aufkleber bekommen haben). Falls Sie in der Zwischenzeit bereits durch Ihre eigene Suche in einer anderen kassenzugelassenen Praxis einen Platz gefunden haben, können Sie dort natürlich die Therapie beginnen und können die Termin-Service-Stelle außen vor lassen.

 

-Sollte die Therapie in der von der Termin-Service-Stelle vermittelten Praxis nicht zustandekommen (zum Beispiel weil die ,,Chemie'' zwischen Ihnen und dem*der Therapeut*in nicht stimmt), können Sie erneut bei der Termin-Service-Stelle anrufen und sich einen zweiten Platz vermitteln lassen.

 

-Der Vorteil des Weges über die Termin-Service-Stelle ist, dass anders als früher in dringenden Fällen meist tatsächlich schnell ein Therapieplatz vermittelt wird. Der Nachteil ist natürlich, dass Ihnen ein beliebiger Platz vermittelt wird und Sie sich bei der Termin-Service-Stelle keinen Wunschtherapeuten, keine Wunschtherapeutin ,,aussuchen'' können.

 

-Sollte Ihnen die Termin-Service-Stelle keinen Platz anbieten können (wegen Überlastung des Systems) oder sollte die Therapie bei den beiden vermittelten Praxen nicht zustande gekommen sein, bleibt evtl. noch der Weg über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Damit ist gemeint, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis erstattet, weil Sie nachweisen können, dass Sie in einer Kassenpraxis keinen Platz gefunden haben.

 

-Dies ist aber nur aussichtsreich, wenn Sie tatsächlich alle genannten Schritte ,,abgeklappert'' haben und erst dann den Antrag auf Kostenerstattung stellen (zusammen mit dem*der Therapeut*in in einer Privatpraxis, den*die sie sich ausgesucht haben); wenn sie vorher einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, wird Ihre Versicherung dies aller Wahrscheinlichkeit nach ablehnen und Ihnen schreiben, dass Sie zunächst versuchen müssen, über die Termin-Service-Stelle einen Platz zu finden.


-Sollten Sie in der Psychotherapeutischen Sprechstunde auf dem Formular PTV 11 keinen Dringlichkeitsaufkleber samt Dringlichkeits-Häkchen bekommen haben, haben Sie keinen Anspruch auf Vermittlung eines Therapieplatzes durch die Termin-Service-Stelle. Leider ist dann in den allermeisten Fällen auch ein Antrag auf Kostenerstattung schwierig, da die Krankenkassen dann meist zurückschreiben, dass es dann ja nicht so dringend sein könne und Sie einfach weitersuchen können. Eine Möglichkeit ist dann, erneut anderswo eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren und dort nochmals die Dringlichkeit Ihrer psychischen Belastung und Suche zu schildern, sofern dies zutrifft.