Ablauf einer Psychotherapie

Weitere Informationen zur Beantragung einer Psychotherapie, zu den Kosten sowie zu meinen Abrechnungsmöglichkeiten mit den verschiedenen Krankenversicherungen finden Sie hier.

 

Eine Psychotherapie beginnt mit den 4-5 sogenannten probatorischen Sitzungen. Sie dienen dazu, das Anliegen zu besprechen, gemeinsam darüber nachzudenken, ob eine Psychotherapie zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll sein könnte und herauszufinden, ob zwischen Ihnen und mir die ,,Chemie stimmt''. Sie haben als Krankenversicherte*r das Recht, mit mehreren Therapeut*innen probatorische Sitzungen zu vereinbaren, um zu schauen, wo Sie sich wohl fühlen.

 

Wenn wir zum Entschluss kommen, dass wir gut zusammenarbeiten können, wird bei der Krankenversicherung der Antrag gestellt. Die Versicherung erhält dafür, neben dem Antragsformular, von mir einen kurzen Bericht über Ihr Anliegen und die Therapieplanung. Die Mitarbeiter*innen der Versicherung bekommen den Bericht nicht zu lesen, sondern leiten ihn ungeöffnet und anonymisiert an Gutachter*innen weiter, die der Versicherung dann eine Empfehlung aussprechen. Meist wird die Therapie unkompliziert bewilligt. Die Krankenversicherung erfährt nichts darüber, worüber wir in den Sitzungen sprechen. Sie erhält aber Daten wie Beginn der Therapie, Anzahl der Sitzungen sowie die Diagnose.

 

Eine Sitzung dauert 50 Minuten, in der Regel finden die Termine wöchentlich zu einem festen Zeitpunkt statt. Je nach Situation kann dieser Rhythmus aber auch erhöht oder verringert werden. Die Dauer der Psychotherapie hängt ebenfalls vom Anliegen und der Situation ab. Eine Kurzzeittherapie geht über 12 oder 24, eine Langzeittherapie über 60 bis 100 Sitzungen. Die privaten Krankenversicherungen haben teilweise andere Vertragsbedingungen und geben z.B. in manchen Fällen eine Höchstzahl von Sitzungen pro Jahr vor, dies hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Die Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Versicherung.

 

Eine Psychotherapie endet entweder, weil Sie mit dem erreichten Ergebnis zufrieden sind und die Behandlung aus eigener Entscheidung abschließen möchten, oder weil keine Sitzungen mehr beantragt werden können. In jedem Fall bereiten wir den Abschied gemeinsam vor und entwerfen bei Bedarf einen Plan, wie es für Sie danach gut weitergehen kann und wo Sie gegebenenfalls weitere Hilfe erhalten können.


Diagnose

Die Krankenversicherungen genehmigen eine Psychotherapie nur unter der Bedingung, dass eine Diagnose vergeben wird. Mir ist bewusst, dass viele Menschen psychologischen Diagnosen aus guten Gründen kritisch gegenüberstehen. Natürlich bespreche ich mit Ihnen, welche Diagnosen in Frage kommen, beziehe Sie in den Entscheidungs-prozess ein und berücksichtige Ihre Wünsche und Bedenken. Auf eine Diagnose ganz zu verzichten, ist leider nur möglich, wenn Sie die Therapie aus eigener Tasche finanzieren.

Gut zu wissen

Für bestimmte Berufsgruppen - z.B. Personen, die eine Verbeamtung anstreben -, kann eine aktenkundige Psychotherapie in der Vorgeschichte Nachteile bedeuten. Auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits-versicherung kann dies Probleme bereiten. Gegebenenfalls sollten Sie sich vor Beginn einer Therapie hierüber informieren.

Schweigepflicht

Von Anfang an unterliegt die Therapie der Schweigepflicht. Sie können mich aber jederzeit auf Ihren Wunsch hin für spezifische Anlässe von der Schweigepflicht entbinden, wie zum Beispiel für Gespräche mit Ihren Angehörigen, mit früheren Psychotherapeut*innen oder Ihren Ärzt*innen. Zudem haben Sie jederzeit das Recht, alle Unterlagen einzusehen.